Statuten

1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 - Name

Der UHC Calanda Flyers Trimmis ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 2 - Zweck

Der UHC Calanda Flyers Trimmis bezweckt: die Pflege und Förderung des Unihockeysportes die Förderung der Jugendbewegung im Unihockeysport die Ermöglichung der Teilnahme seiner Teams an Wettkämpfen und Meisterschaften die Pflege der Kameradschaft und die Förderung der sportlichen Fairness.

Art. 3 - Sitz

Der Sitz der UHC Calanda Flyers Trimmis ist Trimmis.

Art. 4 - Neutralität

Der UHC Calanda Flyers Trimmis ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 5 - Vertretung

Der UHC Calanda Flyers Trimmis kann seine Interessen und die Interessen des Unihockeysportes gegenüber Behörden, Institutionen und Drittpersonen im Rahmen der Bestimmungen des SUHV selber vertreten (allenfalls nach Rücksprache mit dem entsprechenden Ligavorstand).

Art. 6 - Mitteilungen

Die Information der Mitglieder, Einladungen und offizielle Bekanntmachungen erfolgen auf dem Zirkularweg. Der UHC Calanda Flyers Trimmis kann jedoch zu diesem Zweck ein Mitteilungsorgan herausgeben.

Art. 7 - Vereins-/Rechnungsjahr

Das Vereinsjahr und das Rechnungsjahr dauern vom 1. Mai bis zum 30. April.

2. Mitgliedschaft

Art. 8 - Mitgliedschaft des UHC Calanda Flyers Trimmis

Der UHC Calanda Flyers Trimmis ist Mitglied des Schweizerischen Unihockeyverbandes SUHV und dessen Ligaverbänden, für die sich seine Teams qualifiziert haben. Der UHC Calanda Flyers Trimmis ist Mitglied des im Sitzkanton bestehenden Unihockey-Kantonalverbandes. Der UHC Calanda Flyers Trimmis kann Mitglied weiterer Organisationen werden, sofern diese den SUHV nicht konkurrenzieren. Der Vorrang der Statuten, Reglemente, Beschlüsse und Weisungen des SUHV wird anerkannt.

Art. 9 - Mitgliedschaft im UHC Calanda Flyers Trimmis

Der UHC Calanda Flyers Trimmis besteht aus Aktivmitgliedern (Aktive und Junioren), Passivmitgliedern, Gönnern und Ehrenmitgliedern sowie Freimitgliedern. Die Mitgliedschaft steht allen natürlichen Personen offen. Gönner können auch juristische Personen sein.

Art. 10 - Erwerb der Mitgliedschaft

Aufnahmegesuche in den Verein sind schriftlich an ein Vorstandsmitglied einzureichen. Aufnahmegesuche von Minderjährigen müssen von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter mit unterzeichnet sein. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr. Gönner können keine Mitgliedschaftsrechte erwerben. Sie haben jedoch ein Anrecht auf die Vereinsinformationen. Die Ehrenmitgliedschaft wird Einzelpersonen, die sich um den UHC Calanda Flyers Trimmis besonders verdient gemacht haben, auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern oder auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung verliehen. Die Freimitgliedschaft kann Einzelpersonen, die dem Verein Ihre Dienste in ausserordentlicher Art zur Verfügung stellen auf Antrag durch die Mitgliederversammlung verliehen werden.

Art. 11 - Beendigung der Mitgliedschaft

Austritt: Der Austritt aus dem UHC Calanda Flyers Trimmis ist nur auf die nächste ordentliche Mitgliederversammlung möglich. Er ist schriftlich spätestens 30 Tage (Datum Poststempel) von der ordentlichen Mitgliederversammlung dem Vorstand bekannt zu geben. Das austretende Mitglied hat für das laufende Vereinsjahr seinen Mitgliederbeitrag voll zu entrichten. Ausschluss: Der Vorstand kann Mitglieder, die gegen die Statuten, Reglemente, Beschlüsse und Weisungen verstossen oder ihren Pflichten nicht nachkommen, in ihren Mitgliedschaftsrechten suspendieren oder vom Verein ausschliessen. Ein diesbezüglicher Beschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied kann aber an die Mitgliederversammlung rekurrieren. Nach Beendigung der Mitgliedschaft geht das Mitglied seiner Rechte gegenüber dem UHC Calanda Flyers Trimmis verlustig. Insbesondere steht ihm keinerlei Recht auf das Vereinsvermögen zu (gemäss Art. 73, Abs. I ZGB) .

Art. 12 - Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder besitzen das volle Mitverwaltungsrecht im Rahmen der statuarischen Befugnisse. Sie besitzen ab dem Alter von 16 Jahren das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht. Aktive und Junioren sind berechtigt, am Spiel- und Trainingsbetrieb teilzunehmen. Ein Anspruch auf einen Einsatz in einem vom Team bestrittenen Wettkampf besteht nicht.

Art. 13 - Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind zur Einhaltung der Statuten und der Reglemente, der Beschlüsse und Weisungen des UHC Calanda Flyers Trimmis und den in übergestellten Organisationen verpflichtet. Die Aktivmitglieder sind verpflichtet, die Trainings und die Vereinsanlässe zu besuchen. Absenzen sind zu entschuldigen. Die Mitglieder haben alles zu unterlassen, was den Interessen und dem Ansehen des Vereines nachteilig sein kann. Die Mitglieder haben einen jährlichen Mitgliederbeitrag zu entrichten. Die GV kann Personen, die sich als Schiedsrichter, Vorstandsmitglied oder Trainer zur Verfügung stellen, vom Mitgliederbeitrag befreien. Die Gebühr für die Spielerlizenz des SUHV ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen.

3. Finanzielles

Art. 14 - Einnahmen

Die Einnahmen bestehen aus: Mitgliederbeiträgen sonstigen Beiträgen Subventionen, Zuwendungen, Gönnerbeiträgen sonstigen Einnahmen

Art. 15 - Haftung

Für seine Verbindlichkeiten haftet der UHC Calanda Flyers Trimmis allein und nur mit seinem Vermögen. Ein Rückgriff auf die Mitglieder oder den SUHV mit seinen Unterverbänden ist ausgeschlossen.

Art. 16 - Versicherung der Mitglieder

Jedes Mitglied ist selbst für seine Versicherung verantwortlich. Der Verein lehnt jede Verantwortung bei Krankheit, Unfall oder Diebstahl während Vereinsanlässen ab. Der Abschluss einer Privat-Haftpflicht-Versicherung ist Sache jedes Mitglieds.

Art. 17 - Rückgriff

Der Verein kann für Bussen, die ihm aufgrund groben Verschuldens eines seiner Mitglieder auferlegt werden, auf dieses Rückgriff nehmen. 4. Organe

Art. 18 - Organe

Die Organe des UHC Calanda Flyers sind: A: Mitgliederversammlung B: Vorstand C: Kontrollstelle

A - Die Mitgliederversammlung

Art. 19 - Ordentliche Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Sie muss spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vereinsjahres abgehalten werden. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand min. 20 Tage zuvor allen Mitgliedern anzukündigen. Anträge der Mitglieder sind bis spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Präsidenten einzureichen.

Art. 20 - Ausserordentliche Mitgliederversammlung

Weitere, ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf unter Angabe der zu behandelnden Traktanden einberufen. Der Vorstand hat innerhalb eines Monats eine ausserordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen, wenn mindestens ein Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter schriftlicher Angabe der zu behandelnden Geschäfte verlangen. Fristen gelten dieselben wie in Art. 19. Für dringende Geschäfte, die keinen Aufschub dulden, kann der Vorstand eine kürzere Frist ansetzen.

Art. 21 - Statuarische Geschäfte

Aufgaben und Kompetenzen der Mitgliederversammlung umfassen: Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung. Genehmigung des Jahresberichtes des Präsidenten sowie Kenntnisnahme der Ein- und Austritte. Abnahme der Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichts. Festsetzung der Mitgliederbeiträge. Genehmigung des Budgets. Wahlen: Vorstand, Rechnungsrevisoren, Funktionäre (Trainer etc.) Abstimmung über Anträge. Beschlussfassung über alle Geschäfte, die ihr durch Gesetz oder Statuten vorbehalten sind. Statutenänderung. Varia. Diskussion über die Traktanden der Delegiertenversammlungen der Ligaverbände sowie die Traktanden der Delegiertenversammlung des SUHV.

Art. 22 - Stimmberechtigung

Bisher: Jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr verfügt über eine Stimme. Vertretung ist nicht möglich. Neu (gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20.05.05): Jedes Mitglied ab dem 16. Lebensjahr verfügt über eine Stimme. Vertretung ist nicht möglich. Jedes Mitglied vor dem 16. Lebensjahr verfügt über eine Stimme, darf aber nicht selbst stimmen. Die Vertretung muss eine erziehungsberechtigte Person sein.

Art. 23 - Wahlen und Abstimmungen

Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, sofern nicht Vorstand oder ein Drittel der anwesenden Stimmberechtigten eine geheime Stimmabgabe verlangen. Ausser in den Fällen, wo die Statuten ein qualifiziertes Mehr vorschreiben, entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Stimmen (ohne Enthaltungen). Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

B - Der Vorstand

Art. 24 - Aufgaben

Der Vorstand ist das ausführende Organ. Er hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen. Er leitet den UHC Calanda Flyers Trimmis und vertritt ihn gegen aussen. Er bestellt die Kommissionen und Funktionäre, sofern diese nicht von der Mitgliederversammlung bestimmt werden, und legt deren Pflichtenhefte fest. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der Vorschriften des SUHV und dessen Kommissionen und Unterverbänden. Er sorgt für die Information der Mitglieder und bereitet die Stellungnahmen zur Veröffentlichungen der Verbandsgremien sowie zu den Traktanden der Ligaverbandskonferenz vor.

Art. 25 - Zusammensetzung

Der Vorstand besteht aus einem Präsidenten und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand wird auf eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Während der Amtszeit entstehende Vakanzen werden vom Vorstand für den Rest der Amtszeit neu besetzt.

C - Kontrollstelle

Art. 26 - Wahl, Aufgaben der Revisoren

Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisoren, welche von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von einem Jahr gewählt werden. Die Wiederwahl ist möglich. Es kann zudem ein Ersatzrevisor ernannt werden. Die Rechnungsrevisoren nehmen die Revision der Kasse jährlich vor und erstatten zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Sie haben das Recht, die Kassen und die Bücher des Vereins jederzeit zu überprüfen und können die Vereinsakten frei einsehen. 5. Schlussbestimmungen

Art. 27 - Statutenänderung / Auflösung

Statutenänderungsanträge sind den Mitgliedern zusammen mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im Wortlaut bekannt zu geben, damit die Meinungsbildung frei stattfinden kann. Für Änderungen der Statuten oder die Auflösung des UHC Calanda Flyers Trimmis ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Stimmen der Mitglieder, für die Festsetzung der Mitgliederbeiträge das einfache Mehr erforderlich. Im Falle der Auflösung wird dem Vorstand die Pflicht übertragen, als Liquidationsorgan den Verein zu liquidieren. Resultiert im Anschluss an die Liquidation ein Vermögensüberschuss, ist dieser zur Förderung des Unihockeysportes zu verwenden.

Art.28 - Subsidiäres Recht

Soweit diese Statuten nichts enthalten, gelten Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Art. 29 - Inkrafttreten

Die Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung vom 10.05.1996 und nach Genehmigung durch das Ressort Statutenkontrolle des SUHV in Kraft.
7203 Trimmis, den 10. Mai 1996